Auf Anforderung von Gerichten und für die Ermittlung privater Aufträge können Sachverständige der wichtigsten Handwerkszweige vermittelt werden. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellen unparteiisch Gutachten über handwerkliche Leistungen.
Diese Gutachten sind vom Auftraggeber zu vergüten.
Im privatrechtlichen Bereich unterliegt die Höhe der Vergütung der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und dem Sachverständigen.
Im öffentlich-rechtlichen Bereich besteht hierfür eine gesetzliche Regelung.
Die Datenbank der bestellten und vereidigten Sachverständigen finden Sie
unter www.hwk-potsdam.de
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