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Als Service für unsere Mitgliedsbetriebe wird bei unstrittigen Forderungen durch uns das vorgerichtliche Mahnverfahren durchgeführt, bei Notwendigkeit aber auch der Erlass des Mahnbescheides bewirkt und die offene Forderunge im Vollstreckungsverfahren beigetrieben.

 

 
  • Außergerichtliche Mahnung der Schuldner
  • Unterstützung außerferichtlicher Einigungsversuche – Abschluss und Überwachung von Teilzahlungsvereinbarungen
  • Beantragung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht
  • Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – Gerichtsvollzieher, Pfändung, Auswertung von Vermögensverzeichnissen
  • Schadenmanagement für Versicherungsfälle in Kfz.-Betrieben (Ergänzungen)
  • Unterstützung der Kfz.-Betriebe bei der Schadenregulierung für Kunden
  • Rechtsberatung (Ergänzungen)
  • Beratung in allen Belangen eines Handwerksbetriebes

 


Ansprechpartner: Dr. N. Klingel
Tel. 033203/86380
Fax 033203/803952
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: www.dr-klingel.de

Sprechzeiten: Dienstags von 9.00 – 16.00 Uhr nach telefonischer Anmeldung über die Geschäftsstelle der KH
 
erstellt: TKI & Ssoft-Solutions