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Als Service für unsere Mitgliedsbetriebe wird bei
unstrittigen Forderungen durch uns das vorgerichtliche Mahnverfahren
durchgeführt, bei Notwendigkeit aber auch der Erlass des Mahnbescheides bewirkt
und die offene Forderunge im Vollstreckungsverfahren beigetrieben.
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- Außergerichtliche
Mahnung der Schuldner
- Unterstützung
außerferichtlicher Einigungsversuche – Abschluss und Überwachung von
Teilzahlungsvereinbarungen
- Beantragung
des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht
- Durchführung
von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – Gerichtsvollzieher, Pfändung,
Auswertung von Vermögensverzeichnissen
- Schadenmanagement
für Versicherungsfälle in Kfz.-Betrieben (Ergänzungen)
- Unterstützung
der Kfz.-Betriebe bei der Schadenregulierung für Kunden
- Rechtsberatung
(Ergänzungen)
- Beratung in allen Belangen eines Handwerksbetriebes
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Ansprechpartner: Dr. N. Klingel
Tel. 033203/86380
Fax 033203/803952
e-mail:
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Internet: www.dr-klingel.de
Sprechzeiten: Dienstags von 9.00 – 16.00 Uhr nach
telefonischer Anmeldung über die Geschäftsstelle der KH
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