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Forderungssicherungsgesetz Drucken
Samstag, 22. November 2008
Der Bundestag hat am 26.06.2008 das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) beschlossen. Das Gesetz entspricht langjährigen Forderungen der Handwerksorganisationen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Mit Hilfe der neuen Regelung sollen Bauhandwerker künftig schneller an ihr Geld kommen.
Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, die besonders häufig von den Folgen schlechter Zahlungsmoral betroffen sind, erhalten einen größeren gesetzlichen Schutz.

Unter anderem:
Erleichterungen bei Abschlagszahlungen
 - Recht auf Vorleistungssicherheiten
 - Umgang mit "Baugeldern"

Praxisseminar der Handwerkskammer Potsdam
Tagesseminare im Zentrum für Gewerbeförderung in Götz:

Termine:
 
  • 21.11.2008
  • 12.12.2008
  • 29.01.2009
  • 26.02.2009
  • 26.03.2009

Lehrgangskosten: 89,00 Euro
Anfragen unter: 0331/3703 113 oder 03372/42070
Bitte melden Sie sich in jedem Fall schriftlich zum gewünschten Termin an. (auch per eMail!)
 
erstellt: TKI & Ssoft-Solutions