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Maßnahmepaket zur Stärkung der Brandenburger Wirtschaft Drucken
Mittwoch, 18. Februar 2009
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und der sich abzeichnenden Auswirkungen auf die Konjunkturlage legt die Brandenburger Landesregierung einen Arbeitsplan vor.

1. Sonderkreditprogramm zur Liquiditätssicherung der gewerblichen Wirtschaft

Die ILB wird ein Sonderkreditprogramm zur Sicherung der Liquidität Brandenburger Unternehmen auflegen. Basis ist der von der ILB angebotene Brandenburg - Kredit, der im Hausbankverfahren angeboten wird. Ziel des Programmes ist u.a. die Finanzierung von Liquiditätsengpässen zur Überbrückung konjunkturell bedingter Auftragsrückgänge. Dadurch erhalten Unternehmen eine mittel- und langfristige Perspektive. Es wird erwogen, dieses Programm durch eine Haftungsübernahme (Risikoentlastung) für Hausbanken zu ergänzen. In diesem Zusammenhang ist zunähst die genaue Ausgestaltung des KfW-Angebotes im Rahmen des Maßnahmepaketes abzuwarten.

2. Globaldarlehen und Einzelfinanzierung zur Investitionssicherung der Brandenburgischen Wirtschaft

Zur Sicherstellung geplanter Investitionen im Land Brandenburg wird die ILB zusätzliche Mittel bereitstellen. Aus diesem Programm erhalten Banken und Sparkassen Globaldarlehen und Einzelrefinanzierungen für Kredite an Unternehmen. Das Programm kann auch eingesetzt werden für Anschlussfinanzierungen. Förderfähig sind nicht nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sondern auch öffentliche Unternehmen, Träger sozialer Einrichtungen und Wohnungsunternehmen.

3. Risikokapital und Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalstärkung

Aus Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) werden Beteiligungskapital und Nachrangdarlehen angeboten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine ausreichende Eigenkapitalausstattung für die Stabilität der Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Das Genehmigungsverfahren der Programme durch die Europäische Kommission läuft derzeit.

Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz, der von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte aufzubringen ist wird ab 1. Januar von bisher 3,3% auf 2,8% abgesenkt.

Krankenversicherung
Es gilt ein bundesweit einheitlicher Beitragssatz für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, den die Bundesregierung festlegte. Der von Arbeitgeber und -nehmer finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6%. Hinzu kommen 0,9%, die der Arbeitnehmer allein tragen muss.

Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 19,9%.
 
erstellt: TKI & Ssoft-Solutions