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Sofort Meldung zur Sozialversicherung ab 01.01.2009 |
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Mittwoch, 18. Februar 2009 |
Der Bundestag hat die Änderung des SGB IV (Vierten Buches Sozialgesetzbuch) mit dem Ziel einer besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beschlossen.
Folgende Regelungen sieht das Gesetz vor:
Die Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung ab dem 1. Januar 2009 unter anderem auch für das Baugewerbe.
Die Vorabmeldung muss Name, Vorname und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers, Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten und soll in Textform an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
Details zur technischen Umsetzung der Sofortmeldung werden noch von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger festgeschrieben. Danach wird sowohl eine Meldung aus der Lohnbuchhaltungssoftware heraus als auch über das Internet möglich sein. Die Sofortmeldung wird mit der ordentlichen Anmeldung zur Sozialversicherung gelöscht. Eine fehlende Sofortmeldung wird als Indiz für die Schwarzarbeit gewertet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die Sofortmeldung als nicht praktikabel für die vielen Branchen und als ungeeignetes Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Für die von der Sofortmeldung betroffenen Branchen wird ebenfalls eine Mitführungspflicht von Ausweispapiere (Pass, Personalausweis oder Ausweisersatzdokument) eingeführt.
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer künftig einmalig, i.d.R. bei Aufnahme der Beschäftigung, über die Mitführungspflicht schriftlich belehren und einen Nachweis hierüber führen.
Die Dokumente des Hinweises sind aufzubewahren und auf Verlangen bei den Prüfungen der Behörden der Zollverwaltung vorzulegen.
Mit dieser Einführung der Mitführungs- und Vorlagepflicht den Personaldokumenten entfällt die besondere Mitführungs- und Vorlagepflicht des Sozialversicherungsausweises.
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