Sind „Ihre“ Farben bewusst so gewählt? Diese Frage begegnet uns immer wieder bezugnehmend auf die Farbähnlichkeit zwischen den Handwerksfarben und den Farben der AfD.

Wir nutzen wie andere Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Handwerksbetriebe die Werbemittel der Imagekampagne des Handwerks vom Zentralverband des Deutschen Handwerks – kurz ZDH.

Wir haben nachgefragt:
Das Handwerksblau und Handwerksrot wurden bereits 2010 etabliert – weit vor Gründung der AfD. Die Anwendung von Farbkombinationen ist jedoch nicht schützbar und jede Partei wie auch jede andere Marke kann ihre eigene Farbwahl frei treffen. Es besteht keinerlei Möglichkeit, dagegen rechtlich vorzugehen. Dies hat der ZDH umfassend geprüft.

Die erfolgreiche Kampagnenarbeit der Handwerksorganisation, die in Werbekreisen hohes Ansehen genießt, zieht auch Nachahmer auf den Plan. Der ZDH behält dies selbstverständlich im Blick und entwickelt die Werbemittel der Handwerkskampagne kontinuierlich mit Fingerspitzengefühl weiter, um Verwechslungsgefahren zu reduzieren. Das grundsätzliche Erscheinungsbild des Handwerks wird der ZDH aber nicht aufgeben. Dies würde massiv zu Lasten der Wahrnehmbarkeit und Stärke der Marke „Das Handwerk“ gehen.
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